Allgemeine Geschäftsbedingungen

sowie Ausführungsgrundlagen der

zweckdesign Bernd Zweck + Fabian Schneidmadel GbR
Sebastianstraße 14, 92224 Amberg, Deutschland

fon +49 (0) 96 21 – 6 50 90 66
fax +49 (0) 96 21 – 6 50 90 67
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USt-IdNr. DE263151118

I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Bernd Zweck + Fabian Schneidmadel GbR – nachfolgend zweckdesign genannt – und ihrem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn zweckdesign in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltslos ausführt.
1.3 Schriftlich oder mündlich vereinbarte Aufträge haben Gültigkeit. Angebote von zweckdesign sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, frei bleibend; technische Änderungen sind stets vorbehalten.
1.4 Von den hier aufgeführten AGB abweichende Vereinbarungen, die zwischen zweckdesign und dem Auftraggeber getroffen werden, sind in jedem Fall schriftlich niederzulegen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1 Jeder an zweckdesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle von zweckdesign erbrachten Kreativleistungen (Konzeptionsleistungen, Entwürfe, Fotoaufnahmen, Videoaufnahmen, Texte, Reinzeichnungen o. ä.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen zweckdesign insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Von zweckdesign erstellte Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen sowie Foto- und Videoaufnahmen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch zweckdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt zweckdesign, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt gegebenenfalls die nach dem »AGD/SDSt-Vergütungstarifvertrag Design« (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
2.4 zweckdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5 zweckdesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zweckdesign zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem »AGD/SDSt-Vergütungstarifvertrag Design« (neueste Fassung) gegebenenfalls üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
2.6 Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers respektive seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Vergütung
3.1 Konzeptionsleistungen, Entwürfe, Fotoaufnahmen, Videoaufnahmen, Texte und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung jeweiliger Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des »AGD/SDSt-Vergütungstarifvertrags Design« (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Konzeptionsleistungen, Entwürfe, Fotoaufnahmen, Videoaufnahmen, Texte oder Reinzeichnungen geliefert, die ausdrücklich nicht zur Nutzung bestimmt sind, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden solche Leistungen später dennoch genutzt, so ist zweckdesign berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.
3.3 Werden von zweckdesign erbrachte Leistungen später in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist zweckdesign berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die erweiterte Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die zweckdesign für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Fälligkeit der Vergütung
4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von zweckdesign hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4.4 Bei Zahlungsverzug kann zweckdesign Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Konzeptionsleistungen, Entwürfen, Fotoaufnahmen, Videoaufnahmen, Texten oder Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand, gegebenenfalls entsprechend dem »AGD/SDSt-Vergütungstarifvertrag Design« (neueste Fassung) gesondert berechnet.
5.2 zweckdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zweckdesign entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von zweckdesign abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, zweckdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten, ebenso wie sämtliche Auslagen für einen etwaigen Lizenzerwerb für stock photos und -videos oder Musik, die Buchung von Models oder Sprechern, Auslagen für Übersetzungen, die Beschaffung und/oder Anfertigung von Requisiten etc. – samt jeweiligem Aufwand für die Recherche danach –, ferner Auslagen für Reproduktionen, Satz und Druck.
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden vom Auftraggeber erstattet.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 An Entwürfen, Fotoaufnahmen, Videoaufnahmen, Texten oder Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Etwaig dem Auftraggeber überlassene Originale (Reinzeichnungen, Analogfilme, Prints o. ä.) sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Die Versendung oder die Lieferung von Vorlagen, Arbeiten – auch Dateien – und Waren erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4 zweckdesign ist nicht verpflichtet, Layouts, Kameradaten (Rohfotos oder -videos) oder am Computer erstellte Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Rohaufnahmen oder Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat zweckdesign dem Auftraggeber Foto-, Video- oder Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von zweckdesign geändert werden.

7. Produktionsüberwachung, Belegmuster und Eigenwerbung
7.1 Eine Produktionsüberwachung durch zweckdesign erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist zweckdesign berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben und haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber an zweckdesign mindestens fünf einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. zweckdesign ist berechtigt, diese Muster unter Nennung des Kundenamens sowie des betreffenden Projekts zur Eigenwerbung zu verwenden. Hiervon im Ausnahmefall abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
7.3 zweckdesign ist ferner berechtigt, im Kundenauftrag erstellte Foto- und/oder Videoaufnahmen zur Eigenwerbung zu verwenden und hierfür gegebenenfalls auch öffentlich zu machen (Printpublikation, Webseite o. ä.). Abweichende Vereinbarungen bedürfen auch hier der Schriftform.

8. Haftung und Gewährleistung
8.1 zweckdesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch an zweckdesign überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Im Falle daran entstehender Schäden haftet zweckdesign nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Für jegliche Vorlagen, Bilder oder Grafiken – in analoger wie in digitaler Form –, welche ein Auftraggeber zweckdesign überlässt, muss er die erforderlichen Rechte daran besitzen. Der Auftraggeber stellt zweckdesign in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen Dritter durch etwaig verletzte Urheber- oder sonstige geschützte Rechte frei.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner jegliche Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Sach- und/oder Personenschäden, sofern diese nicht durch die von zweckdesign abgeschlossene Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
8.4 zweckdesign verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet zweckdesign für eigene Erfüllungsgehilfen nicht.
8.5 Sofern zweckdesign notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von zweckdesign. zweckdesign haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.6 Mit der Freigabe von Fotoaufnahmen, Videoaufnahmen, Entwürfen, Texten, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild sowie jedweder weiterer Inhalte.
8.7 Für alle vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen, die zweckdesign in seinem Auftrag erbrachte, entfällt jede Haftung durch zweckdesign.
8.8 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet zweckdesign nicht.
8.9 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich am Firmensitz von zweckdesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der kreativen oder künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. zweckdesign behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann zweckdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftraggebers kann zweckdesign auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an zweckdesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber zweckdesign von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort ist 92224 Amberg.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Amberg, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. zweckdesign ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

II. TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten für die Ausführung uns erteilter Aufträge folgende Spezifikationen:

1. Fotoaufnahmen
Fotoaufnahmen im Studio respektive vor Ort erstellt zweckdesign vorzugsweise in digitaler Form und im RAW-Modus, Ausentwicklung und Bearbeitung erfolgen im Regelfall mit 16-Bit Farbtiefe. Die Art der Datenstellung an den Kunden erfolgt abhängig vom jeweiligen Anwendungszweck, grundsätzlich jedoch im 8-Bit-Modus. Bei uns erteilten Aufträgen über die Gestaltung von Druckerzeugnissen (Flyer, Broschüren, Kataloge, Großvergrößerungen etc.) oder Internet-Auftritten, in die von uns eigens erstellte Fotos eingebunden wurden, erfolgt eine zusätzliche Überlassung dieser Aufnahmen zur weitergehenden Verwendung durch den Auftraggeber nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

2. Videoaufnahmen
Digitale Videoaufnahmen im Studio respektive vor Ort erstellt zweckdesign vorzugsweise mittels Super35-Kamera und mindestens im FullHD-Modus. Die Art der Datenstellung an den Kunden erfolgt, abhängig vom jeweiligen Verwendungszweck, in Auflösung und Dateiformat nach Absprache. Gestellt wird dem Auftraggeber eine finale Schnittfassung, nicht jedoch Roh-Szenen oder etwaig eigens für die Videoproduktion erstellte Fotoaufnahmen. Eine zusätzliche Überlassung solcher Video- und/oder Fotoaufnahmen zur weitergehenden Verwendung durch den Auftraggeber erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

3. Gestaltungs-Dienstleistungen
Von zweckdesign gestaltete Werke, sofern es sich dabei nicht um Foto- oder Videoaufnahmen handelt – etwa Logos, Layouts, Illustrationen, Verpackungen, Infografiken o.ä. – werden dem Kunden im Normalfall als nicht frei skalierbare JPG- oder PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.

4. Druckvorlagenerstellung
Druckvorlagen im Zuge uns erteilter Gestaltungsaufträge gibt zweckdesign in Form von EPS- oder PDF-Dateien gemäß PDF/X-3-Spezifikation mit mindestens 300 dpi aus und liefert diese direkt an das mit der Endausführung betraute Unternehmen (Druckerei, Großdruckdienstleister o.ä.).

III. HINWEIS ZUR KSK-ABGABEVERORDNUNG
Kreativleistungen, wie sie auch von zweckdesign erbracht werden, unterliegen in Deutschland grundsätzlich der KSK-Abgabenpflicht. Weitere Informationen bietet die Webseite der Künstlersozialkasse.

IV. BETRIEBSHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG
Für die gewerbliche Tätigkeit der zweckdesign Bernd Zweck + Fabian Schneidmadel GbR besteht eine Betriebshaftpflicht-Versicherung mit weltweiter Gültigkeit bei der

Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
Direktion für Deutschland
Berliner Straße 56-58
60311 Frankfurt a. M.

Stand sämtlicher Angaben: 15. März 2015